| Musterverfahren bei Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nutzen! | 19.12.2011 |
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Düsseldorf. Mit Datum vom 28. April diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz, auch für den Fall zu zahlen ist, dass die Übertragung auf Dauer angelegt ist. Dies bedeutet, dass jeder B... » komplette News
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